Unser Verband realisiert diverse Maßnahmen zur langfristig qualitätsgerechten Ver- und Entsorgung der Kunden, die von der Europäischen Union gefördert werden. Weiterführende Links | ILB Brandenburg (Link) |
ILB Brandenburg (Link)Die Bedürfnisse unserer Kunden stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir sind bemüht, die Kundenzufriedenheit ständig zu verbessern und achten auf eine transparente Arbeitsweise.
Wir schützen die Umwelt vor vermeidbaren Belastungen. Wir gehen sorgfältig und sparsam mit Rohstoffen und Energie um. Wir vermeiden Abfälle und führen Reststoffe möglichen Wiederverwendungen zu.
Mit modernen Anlagen, modernen Technologien und qualifizierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichern wir eine stabile und qualitätsgerechte Trinkwasserversorgung und eine ordnungsgemäße schadlose Schmutzwasserbeseitigung. Wir führen die Instandhaltung der technischen Einrichtungen planmäßig vorbeugend durch und sichern damit deren ständige Funktionsfähigkeit. Dabei wird ständig auf die Wirtschaftlichkeit der angewendeten Verfahren geachtet.
Wir wenden Technologien und Arbeitsverfahren an, bei denen der Arbeits- und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Wir arbeiten eigenverantwortlich und persönlich engagiert, sind kollegial und hilfsbereit. Kooperativer Führungsstil, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Teamwork, Weiterbildung und eine transparente, effiziente Organisation sind unsere Basis für mehr Freude bei der Arbeit und erfolgreiche Ergebnisse.
Der Wasser- und Abwasserverband "Dosse" ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt die Aufgaben der Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserbeseitigung seiner Mitgliedskommunen wahr (für den Ort Stüdenitz nur die Schmutzwasserbeseitigung). Organe sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorstand und der Verbandsvorsteher. Der Verband wurde 1991 gegründet. Mitgliedskommunen sind die Stadt Kyritz, die Stadt und die Gemeinden des Amtes Neustadt (Dosse), die Gemeinde Wusterhausen/Dosse und die Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Döllen. Vorsitzender der Verbandsversammlung ist Thomas Michaelis, hauptamtliche Verbandsvorsteherin ist Dipl. Ing (FH) Claudia Hacke.
Sitz des Verbandes: Gewerbegebiet Nord 21 - Kampehl, 16845 Neustadt (Dosse)
Fläche: 616 km², Einwohner: 22.855
Mitgliedskommunen: Breddin, Dreetz, Gumtow (für den OT Döllen), Neustadt(Dosse), Kyritz, Sieversdorf-Hohenofen, Stüdenitz-Schönermark (OT Stüdenitz nur Abw.), Wusterhausen/Dosse, Zernitz-Lohm
angeschlossene Einwohner: 22.328 das entspricht einem Anschlussgrad von: 99,4 %
Anlagen:
Wasserförderung: 1.290.000 m³/a
Über die Kanalisation angeschlossene Einwohner: 19.375.
Das entspricht einem Anschlussgrad von 85 %.
Die Fäkalienentsorgung aus Sammelgruben und Grundstückskleinkläranlagen führt der Verband in Eigenregie durch.
Anlagen:
Abwasseranfall auf Kläranlagen: 886.000 m³/a
anfallende Abwasserlast auf KA: 31.000 EGW
Montag - Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Verwaltung u. ZKA Kampehl:
033970-5019-0 Fax. 033970-5019-69
info@wav-dosse.de
Wasserwerk Kyritz:
033970-501950 Fax. 033970-5019-69
info@wav-dosse.de
Fäkalienentsorgung:
033970-501944 Fax. 033970-5019-69
v.schultz@wav-dosse.de
Der Wasser- und Abwasserverband "Dosse" stellt aus 8 Wasserwerken im Verbandsgebiet Trinkwasser zur Verfügung, das den Güteanforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht
Hier können Sie Satzungen und Formulare als PDF Dateien Downloaden sowie Ihren Zählerstand Online übermitteln
Zur Übermittlung Ihres Zählerstandes bitte auf diesen >>> Link klicken <<<
Satzung (Name) | PDF Datei | |
---|---|---|
1 | Aktuelle Verbandssatzung | |
2 | Wasserversorgungssatzung | |
Allgemeine Wasserlieferungsbedingungen | ||
ANLAGE A zu den Allgemeinen Wasserlieferungsbedingungen | ||
ANLAGE B zu den Wasserlieferungsbedingungen | ||
Anlage C zu den Wasserlieferungsbedingungen | ||
3 | Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluß an die
öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Abwasserbeseitigungssatzung) |
|
Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung | ||
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung | ||
Fäkalienentsorgungssatzung ab 01.01.2022 | ||
4 | Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserverbandes "Dosse" |
Name | PDF Datei | |
---|---|---|
1 | Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats für Rechnungen Wasser und/oder Gebühren Abwasser | |
2 | Mitteilung über Eigentümerwechsel | |
3 | Antrag auf Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung | Antrag PDF |
4 | Antrag auf Anschluss an das öffentliche Abwassernetz | |
5 | Antrag auf Einbau eines Wasserzählers zur Erfassung der Abwassermenge | |
6 | Antrag auf Einbau eines Zwischenzählers für Absetzung Abwassermengen.pdf | |
7 | Datenschutzhinweise des WAV Dosse Stand 25.05.2018 | |
8 | Installateurverzeichnis für Zwischen- und Wasserzähler-Anträge Stand 01/2023 | |
9 | Informationsblatt zur Sammelgrube | |
10 | Informationsblatt Rückstausicherung | |
11 | Meldung über die Fertigstellung eines festinstallierten Saugstutzen für die dezentrale Fäkalienentsorgung | |
12 | Antrag für die Errichtung einer abflusslosen Sammelgrube / Kleinkläranlage | |
13 | Standrohrverleih |
Wir schützen die Umwelt vor vermeidbaren Belastungen.
Wir gehen sorgfältig und sparsam mit Rohstoffen und Energie um.
Wir vermeiden Abfälle und führen Reststoffe möglichen Wiederverwendungen zu.
Übersicht unserer Preise für Wasserlieferungen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung.
1.1 Allgemeiner Wasserpreis je Kubikmeter (ab 2024)
Preis Netto | zzgl. Ust 7% | Preis Brutto |
---|---|---|
1,60 € | 0,11 € | 1,71 € |
1.2 Grundpreis je Anschluss und Monat gestaffelt nach der Wasserzählergröße.
Für Anschlüsse mit Hauswasserzählern der Nenngröße:
Nenngröße | Preis Netto | zzgl. Ust 7% | Preis Brutto |
---|---|---|---|
Qn 2,5 (Q3:4) | 7,00 € | 0,49 € | 7,49 € |
Qn 6 (Q3:10) | 26,61 € | 1,86 € | 28,47 € |
Qn 10 (Q3:16) | 46,92 € | 3,28 € | 50,20 € |
Für Großwasserzähler der Größen:
Nennweite | Preis Netto | zzgl. Ust 7% | Preis Brutto |
---|---|---|---|
DN 50 (Q3:25) | 63,02 € | 4,41 € | 67,43 € |
DN 80 (Q3:63) | 117,76 € | 8,24 € | 126,00 € |
DN 100 (Q3:100) | 235,44 € | 16,48 € | 251,92 € |
DN 150 (Q3:250) | 470,88 € | 32,96 € | 503,84 € |
über DN 150 (Q3:250) | 549,39 € | 38,46 € | 587,85 € |
1.3 Wasserentnahme über Hydrantenstandrohrzähler (ab 2024):
Bezeichnung | Preis Netto | zzgl. Ust 7% | Preis Brutto |
---|---|---|---|
Mietzins pro Tag | 2,00 € | 0,14 € | 2,14 € |
Wasserpreis | 1,60 € | 0,11 € | 1,71 € |
Kaution für Standrohrzähler 250,00 € |
2.1 a) Die Gebühr beträgt je cbm Schmutzwasser 3,68 Euro.
b) Zusätzlich zur Gebühr wird eine Grundgebühr je Grundstücksanschluss und Monat in Abhängigkeit von der Zählergröße des Trinkwasseranschlusses wie folgt erhoben (ab 2024):
Nenngröße | Preis | |
---|---|---|
Qn 2,5 | (Q3:4) | 6,50 Euro |
Qn 6 | (Q3:10) | 28,60 Euro |
Qn 10 | (Q3:16) | 50,43 Euro |
DN 50 | (Q3:25) | 67,73 Euro |
DN 80 | (Q3:63) | 126,57 Euro |
c) Besteht für einen Grundstücksanschluss kein öffentlicher Wasseranschluss mit Wasserzählern, so wird die Grundgebühr nach einem Zähler mit dem Nenndurchfluss Qn 2,5 je Grundstücksanschluss und Monat in Höhe von 6,50 Euro erhoben.
Gebührenmaßstab ist die auf dem Grundstück verbrauchte Wassermenge. Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung gelangt sind, werden auf Antrag von der Gebührenberechnung abgesetzt. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Mengen sind durch Wasserzähler zu ermitteln, die den Eichvorschriften entsprechen müssen und nur vom Verband installiert werden dürfen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten trägt der Gebührenpflichtige. Die Kosten für die Abrechnung der abzusetzenden Abwassermenge betragen 6,14 €/a.
2.2 Gebühr für stark bzw. leicht verschmutztes Schmutzwasser (bei Mengen über 24.000 m³/a)
Ermittlung unter Berücksichtigung des § 14 (2) ff. der Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung.
3.1 Mengengebühr
8,27 € je entsorgtem Kubikmeter für Schmutzwasser (Fäkalien) aus Sammelgruben*
42,83 € je entsorgtem Kubikmeter von nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen
*Bemessungsgrundlage: Frischwassermaßstab
3.2 Grundgebühr (ab 2024)
Zählergröße nach 75/33/EWG | Zählergröße nach 2004/22/EG | Grundgebühr je Anschluss/Monat |
---|---|---|
Qn 2,5 | Q3:4 | 6,50 € |
Qn 6 | Q3:10 | 28,60 € |
Qn 10 | Q3:16 | 50,43 € |
DN 50 | Q3:25 | 67,73 € |
DN 80 | Q3:63 | 126,57 € |
Für die Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe werden keine Grundgebühren erhoben.
3.3 Zuschlag für Havarieeinsätze
Als Havarieeinsatz gilt, wenn eine Abwasser-/Klärschlammentsorgung
a. ohne Einhaltung der Auftragsfrist von 5 Arbeitstagen laut § 10 Abs. 2 Satz 5 Fäkalienentsorgungssatzung
b. außerhalb der Betriebszeiten (Montag – Freitag, 6:00 – 18:00 Uhr),
c. an Wochenenden
d. an Feiertagen
erfolgen muss.
Der Zuschlag für einen Havarieeinsatz beträgt 84,00 €/Einsatz.
3.4 Kostenerstattung für Leerfahrten
Als Leerfahrt gilt, wenn eine durch Verschulden des Entsorgungspflichtigen vorab vereinbarte und angemeldete Abwasser-/Klärschlammentsorgung nicht stattfinden kann (z.B. bei Nichtanwesenheit des Entsorgungspflichtigen bzw. dessen Beauftragten, Verschluss des Grundstückes). Dies gilt nicht, sofern der Entsorgungspflichtige das Entsorgungsunternehmen nachweislich bevollmächtigt hat, das Grundstück bei Abwesenheit zu betreten und die Zugänglichkeit gefahrenfrei gewährleistet ist.
Die Kosten für eine nachgewiesene Leerfahrt beträgt 29,50 €/Fahrt.
Wir schützen die Umwelt vor vermeidbaren Belastungen.
Wir gehen sorgfältig und sparsam mit Rohstoffen und Energie um.
Wir vermeiden Abfälle und führen Reststoffe möglichen Wiederverwendungen zu.
Aktuelles und Bekanntmachungen
Hier veröffentlicht der Wasser- und Abwasserverband "Dosse" alle Bekanntmachungen ab dem 01.07.2022. Vorherige amtliche Bekanntmachungen entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin!
Öffentliche Bekanntmachung vom 31.01.2025 | |||
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Bekanntmachungsanordnung – Wirtschafts- und Finanzplan 2025 | |||
Wirtschafts- und Finanzplan 2025 (PDF Datei) | |||
Bekanntmachung vom 27.12.2024 | |||
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1. Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Verbandsversammlungen vom 16.10.2024 und 27.11.2024 | |||
BV Gebührensatzung Dezentrale Entsorgung / Wasserlieferungsbedingungen (PDF Datei) | |||
BV Jahresabschluss 2023 (PDF Datei) | |||
BV Vermögensübertragungsvertrag (PDF Datei) | |||
Bekanntmachung vom 14.02.2024 |
---|
1. Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 22.11.2023 |
1.1 Bekanntmachungsanordnung – Jahresabschluss 2022 (PDF Datei) |
1.2 Bekanntmachungsanordnung – Wirtschafts- und Finanzplan 2024 (PDF Datei) |
1.3 Öffentliche Bekanntmachung (PDF Datei) |
Bekanntmachungen vom 31.03.2023 |
1. Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Verbandsversammlungen vom 23.11.2022 und 22.02.2023 |
1.1 BV Jahresabschluß 2021 (PDF Datei) |
1.2 BV Wirtschaftsplan 2023 (PDF Datei) |
Aktuelles |
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Bekanntmachung Verbandsversammlung 83. Sitzung 27.11.2024 (PDF Datei) |
Investitionen des Wasser- und Abwasserverbandes "Dosse"-2024" (PDF Datei) |
Presse / Wasserzeitung | ||
---|---|---|
Sonderausgabe – 30iges Verbandsjubiläum (PDF Datei) | ||
Wasserzeitung "Dosse" | ||
Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2024 (PDF Datei) | ||
Ausgabe Nr. 9 | Juli 2024 (PDF Datei) | ||
Ausgabe Nr. 8 | November 2023 (PDF Datei) | ||
Ausgabe Nr. 7 | Juni 2023 (PDF Datei) | ||
Ausgabe Nr. 6 | Dezember 2022 (PDF Datei) | ||
Ausgabe Nr. 5 | Juni 2022 (PDF Datei) | ||
Ausgabe Nr. 4 | Dezember 2021 (PDF Datei) | ||
Ausgabe Nr. 3 | Juni 2021 (PDF Datei) | ||
Ausgabe Nr. 2 | September 2020 (PDF Datei) | ||
Ausgabe Nr. 1 | April 2020 (PDF Datei) |
Diese Projekte werden gefördert durch:
Der Wasser- und Abwasserverband „Dosse“ lässt eine Machbarkeitsstudie (LP 1 und 2) für die Kläranlage Kampehl durch den Einsatz eines fachkundigen externen Dienstleisters erstellen. Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, wie die Treibhausgasemissionen und Energiekosten der Abwasserreinigung kurz-, mittel-, und langfristig gesenkt werden können. Die erstellte Machbarkeitsstudie dient dem Wasser- und Abwasserverband „Dosse“ als Entscheidungsgrundlage für die Beauftragung von Planungsleistungen mit anschließender Umsetzung der investiven Minderungsmaßnahmen und die Direktumsetzung von nichtinvestiven Sofortmaßnahmen. Das Ziel des Wasser- und Abwasserverband „Dosse“ ist es, die Treibhausgasemissionen und Energiekosten zu senken und damit die Erreichung der Bundes-Klimaschutzziele zur Treibhausgasneutralität bis 2045 zu unterstützen.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Projektinformationen
Projektlaufzeit: 01.06.2024 – 31.05.2025
Förderkennzeichen: 67K26971
Weiterführende Informationen: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Der Wasser- und Abwasserverband „Dosse“ lässt eine Machbarkeitsstudie (LP 1 und 2) für das Wasserversorgungssystem Wasserwerk Kyritz und Wasserwerk Wusterhausen durch den Einsatz eines fachkundigen externen Dienstleisters erstellen. Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, wie die Treibhausgasemissionen und Energiekosten der Trinkwasserversorgung kurz-, mittel-, und langfristig gesenkt werden können. Die erstellte Machbarkeitsstudie dient dem Wasser- und Abwasserverband „Dosse“ als Entscheidungsgrundlage für die Beauftragung von Planungsleistungen mit anschließender Umsetzung der investiven Minderungsmaßnahmen und die Direktumsetzung von nichtinvestiven Sofortmaßnahmen. Das Ziel des Wasser- und Abwasserverband „Dosse“ ist es, die Treibhausgasemissionen und Energiekosten zu senken und damit die Erreichung der Bundes-Klimaschutzziele zur Treibhausgasneutralität bis 2045 zu unterstützen.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Projektinformationen
Projekttitel: „KSI: Erstellung einer Machbarkeitsstudie (LP 1 und 2) für das Wasserversorgungssystem Wasserwerk Kyritz und Wasserwerk Wusterhausen“
Projektlaufzeit: 01.06.2024 – 31.05.2025
Förderkennzeichen: 67K26970
Weiterführende Informationen: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Verbandsführung | Telefonnummer | ||
---|---|---|---|
Verbandsvorsteherin | Claudia Hacke | 033970-501910 | c.hacke@wav-dosse.de |
Zentrale Dienste / Personalwesen | Manuel Lübke | 033970-501911 | m.luebke@wav-dosse.de |
Kaufmännischer Bereich | Telefonnummer | ||
Leiterin | Madelaine Gutte | 033970-501923 | m.gutte@wav-dosse.de |
Finanzbuchhaltung / Lohnbuchhaltung | Ronny Hübner | 033970-501924 | r.huebner@wav-dosse.de |
Verbrauchsabrechnung | Diana Bleick | 033970-501922 | d.bleick@wav-dosse.de |
Verbrauchsabrechnung / Finanzbuchhaltung | Kerstin Kringel | 033970-501921 | k.kringel@wav-dosse.de |
Technischer Bereich | Telefonnummer | ||
Leiter | Peter Tilger | 033970-501930 | p.tilger@wav-dosse.de |
Meister Wasserversorgung | Thomas Schwierske | 033970-501931 | t.schwierske@wav-dosse.de |
Meister Abwasserentsorgung | Heiko Kriemann | 033970-501932 | h.kriemann@wav-dosse.de |
Sachbearbeitung Abwasserentsorgung / Labor | Christine Leusmann | 033970-501934 | c.leusmann@wav-dosse.de |
Bestandsdokumentation / Sachbearbeitung Wasserversorgung | Manja Wendt | 033970-501933 | m.wendt@wav-dosse.de |
Disponentin dezentrale Entsorgung / Mahnwesen / Vollstreckung | Viviana Schultz | 033970-501944 | v.schultz@wav-dosse.de |