Der Wasser- und Abwasserverband "Dosse" ist bestrebt, seine Ver- und Entsorgungsaufgaben nachhaltig zu erfüllen und die Qualität der Trinkwasserversorgung sowie die Ordnungsmäßigkeit der schadlosen Abwasserbeseitigung ständig zu verbessern. Mit moderner technischer Ausstattung, kompetenten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind wie bemüht, effektiv Dienstleistungen in hoher Qualität zu erbringen und damit die Zufriedenheit unserer Kunden ständig zu verbessern.
Für unsere Arbeit gelten folgende Leitsätze:
Die Bedürfnisse unserer Kunden stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir sind bemüht, die Kundenzufriedenheit ständig zu verbessern und achten auf eine transparente Arbeitsweise.
Wir schützen die Umwelt vor vermeidbaren Belastungen. Wir gehen sorgfältig und sparsam mit Rohstoffen und Energie um. Wir vermeiden Abfälle und führen Reststoffe möglichen Wiederverwendungen zu.
Mit modernen Anlagen, modernen Technologien und qualifizierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichern wir eine stabile und qualitätsgerechte Trinkwasserversorgung und eine ordnungsgemäße schadlose Schmutzwasserbeseitigung. Wir führen die Instandhaltung der technischen Einrichtungen planmäßig vorbeugend durch und sichern damit deren ständige Funktionsfähigkeit. Dabei wird ständig auf die Wirtschaftlichkeit der angewendeten Verfahren geachtet.
Wir wenden Technologien und Arbeitsverfahren an, bei denen der Arbeits- und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Wir arbeiten eigenverantwortlich und persönlich engagiert, sind kollegial und hilfsbereit. Kooperativer Führungsstil, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Teamwork, Weiterbildung und eine transparente, effiziente Organisation sind unsere Basis für mehr Freude bei der Arbeit und erfolgreiche Ergebnisse.
Der Wasser- und Abwasserverband "Dosse" ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt die Aufgaben der Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserbeseitigung seiner Mitgliedskommunen wahr (für den Ort Stüdenitz nur die Schmutzwasserbeseitigung). Organe sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorstand und der Verbandsvorsteher. Der Verband wurde 1991 gegründet. Mitgliedskommunen sind die Stadt Kyritz, die Stadt und die Gemeinden des Amtes Neustadt (Dosse), die Gemeinde Wusterhausen/Dosse und die Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Döllen. Vorsitzender der Verbandsversammlung ist Thomas Michaelis, hauptamtliche Verbandsvorsteherin ist Dipl. Ing (FH) Claudia Hacke.
Sitz des Verbandes: Gewerbegebiet Nord 21 - Kampehl, 16845 Neustadt (Dosse)
Fläche: 616 km², Einwohner: 22.855
Mitgliedskommunen: Breddin, Dreetz, Gumtow (für den OT Döllen), Neustadt(Dosse), Kyritz, Sieversdorf-Hohenofen, Stüdenitz-Schönermark (OT Stüdenitz nur Abw.), Wusterhausen/Dosse, Zernitz-Lohm
angeschlossene Einwohner: 22.328 das entspricht einem Anschlussgrad von: 99,4 %
Anlagen:
Wasserförderung: 1.290.000 m³/a
Über die Kanalisation angeschlossene Einwohner: 19.694.
Das entspricht einem Anschlussgrad von 86,2 %.
Die Fäkalienentsorgung aus Sammelgruben und Grundstückskleinkläranlagen führt die Firma Alisch Entsorgung GmbH, Borchertstr. 23, 16868 Wusterhausen (Dosse) im Auftrag des Verbandes durch.
Anlagen:
Abwasseranfall auf Kläranlagen: 886.000 m³/a
anfallende Abwasserlast auf KA: 31.000 EGW
Montag - Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Verwaltung u. ZKA Kampehl:
033970-13468 u. 13878 Fax. 033970-13320
info@wav-dosse.de
Wasserwerk Kyritz:
033971-52213 Fax: 033971-30747
info@wav-dosse.de
Fäkalienentsorgung:
Alisch Entsorgung GmbH
033979-14678 Fax: 033979-14670
info@alisch-online.de
Der Wasser- und Abwasserverband "Dosse" stellt aus 8 Wasserwerken im Verbandsgebiet Trinkwasser zur Verfügung, das den Güteanforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht
Hier können Sie Satzungen und Formulare als PDF Dateien Downloaden sowie Ihren Zählerstand Online übermitteln
Zur Übermittlung Ihres Zählerstandes bitte auf diesen >>> Link klicken <<<
Satzung (Name) | PDF Datei | |
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1 | Aktuelle Verbandssatzung | |
2 | Wasserversorgungssatzung | |
Allgemeine Wasserlieferungsbedingungen | ||
ANLAGE A zu den Allgemeinen Wasserlieferungsbedingungen | ||
ANLAGE B zu den Wasserlieferungsbedingungen | ||
Anlage C zu den Wasserlieferungsbedingungen | ||
3 | Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluß an die
öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Abwasserbeseitigungssatzung) |
|
Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung | ||
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung | ||
4 | Fäkalienentsorgungssatzung | |
5 | Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserverbandes "Dosse" |
Name | PDF Datei | |
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1 | Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats für Rechnungen Wasser und/oder Gebühren Abwasser | |
2 | Mitteilung über Eigentümerwechsel | |
3 | Antrag auf Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung | Antrag PDF Anlage PDF |
4 | Antrag auf Anschluss an das öffentliche Abwassernetz | |
5 | Antrag Zwischenzaehler für Absetzung Abwassermengen.pdf | |
6 | Datenschutzhinweise des WAV Dosse Stand 25.05.2018 | |
7 | Installateurverzeichnis für Zwischenzähler-Anträge Stand 03/2020 | |
8 | Informationsblatt zur Sammelgrube |
Wir schützen die Umwelt vor vermeidbaren Belastungen.
Wir gehen sorgfältig und sparsam mit Rohstoffen und Energie um.
Wir vermeiden Abfälle und führen Reststoffe möglichen Wiederverwendungen zu.
Übersicht unserer Preise für Wasserlieferungen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung.
1.1 Allgemeiner Wasserpreis je Kubikmeter
Preis Netto | zzgl. Ust 7% | Preis Brutto | |
---|---|---|---|
1,30 € | 0,09 € | 1,39 € |
1.2 Grundpreis je Anschluss und Monat gestaffelt nach der Wasserzählergröße.
Für Anschlüsse mit Hauswasserzählern der Nenngröße:
Nenngröße | Preis Netto | zzgl. Ust 7% | Preis Brutto |
---|---|---|---|
Qn 2,5 (Q3:4) | 7,00 € | 0,49 € | 7,49 € |
Qn 6 (Q3:10) | 26,61 € | 1,86 € | 28,47 € |
Qn 10 (Q3:16) | 46,92 € | 3,28 € | 50,20 € |
Für Großwasserzähler der Größen:
Nennweite | Preis Netto | zzgl. Ust 7% | Preis Brutto |
---|---|---|---|
DN 50 (Q3:25) | 63,02 € | 4,41 € | 67,43 € |
DN 80 (Q3:63) | 117,76 € | 8,24 € | 126,00 € |
DN 100 (Q3:100) | 235,44 € | 16,48 € | 251,92 € |
DN 150 (Q3:250) | 470,88 € | 32,96 € | 503,84 € |
über DN 150 (Q3:250) | 549,39 € | 38,46 € | 587,85 € |
1.3 Wasserentnahme über Hydrantenstandrohrzähler:
Bezeichnung | Preis Netto | zzgl. Ust 7% | Preis Brutto |
---|---|---|---|
Mietzins pro Tag | 2,00 € | 0,14 € | 2,14 € |
Wasserpreis | 1,30 € | 0,09 € | 1,39 € |
Kaution für Standrohrzähler 250,00 € |
2.1 a) Die Gebühr beträgt je cbm Schmutzwasser 3,35 Euro.
b) Zusätzlich zur Gebühr wird eine Grundgebühr je Grundstücksanschluss und Monat in Abhängigkeit von der Zählergröße des Trinkwasseranschlusses wie folgt erhoben:
Nenngröße | Preis | |
---|---|---|
Qn 2,5 | (Q3:4) | 5,00 Euro |
Qn 6 | (Q3:10) | 22,00 Euro |
Qn 10 | (Q3:16) | 38,79 Euro |
DN 50 | (Q3:25) | 52,10 Euro |
DN 80 | (Q3:63) | 97,36 Euro |
c) Besteht für einen Grundstücksanschluss kein öffentlicher Wasseranschluss mit Wasserzählern, so wird die Grundgebühr nach einem Zähler mit dem Nenndurchfluss Qn 2,5 je Grundstücksanschluss und Monat in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
Gebührenmaßstab ist die auf dem Grundstück verbrauchte Wassermenge. Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung gelangt sind, werden auf Antrag von der Gebührenberechnung abgesetzt. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Mengen sind durch Wasserzähler zu ermitteln, die den Eichvorschriften entsprechen müssen und nur vom Verband installiert werden dürfen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten trägt der Gebührenpflichtige. Die Kosten für die Abrechnung der abzusetzenden Abwassermenge betragen 6,14 €/a.
2.2 Gebühr für stark bzw. leicht verschmutztes Schmutzwasser (bei Mengen über 24.000 m³/a)
Ermittlung unter Berücksichtigung des § 14 (2) ff. der Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung.
3.1
8,04 € je entsorgtem Kubikmeter für Fäkalien aus Sammelgruben
30,06 € je entsorgtem Kubikmeter für Fäkalien aus Kleinkläranlagen
3.2 Sondergebühr
Für Entsorgungen, die nicht rechtzeitig beantragt wurden und deshalb kurzfristig unter Abänderung des Entsorgungsplanes innerhalb von 2 Werktagen durchgeführt werden müssen, wird eine Sondergrundgebühr von 29,66 € erhoben.
Wir schützen die Umwelt vor vermeidbaren Belastungen.
Wir gehen sorgfältig und sparsam mit Rohstoffen und Energie um.
Wir vermeiden Abfälle und führen Reststoffe möglichen Wiederverwendungen zu.
Aktuelle Daten 2020
Beschreibung |
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Spülung des Trinkwasserrohrnetzes aktuell (PDF Datei) |
Information zur Umsatzsteuersenkung (PDF Datei) |
Investitionen WAV 2021 (PDF Datei) |
Monatliche Wasserzählerablesung WAV Dosse (PDF Datei) |
Beschreibung | ||
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Wasserzeitung "Dosse" | ||
Ausgabe Nr. 2 | September 2020 (PDF Datei) | ||
Ausgabe Nr. 1 | April 2020 (PDF Datei) |
Verbandsführung | Telefonnummer | ||
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Verbandsvorsteherin | Claudia Hacke | 033970-13468 | c.hacke@wav-dosse.de |
Sekretariat | Ramona Müller | 033970-13468 | r.mueller@wav-dosse.de |
Kaufmännischer Bereich | Telefonnummer | ||
Leiterin | Ines Holz | 033970-13468 | i.holz@wav-dosse.de |
Finanzbuchhaltung | Madelaine Gutte | 033970-13468 | m.gutte@wav-dosse.de |
Verbrauchsabrechnung | Diana Bleick | 033970-13468 | d.bleick@wav-dosse.de |
Mahnwesen/Vollstreckung | Carmen Draber | 033970-13468 | c.draber@wav-dosse.de |
Beitragsabrechnung | Petra Falk | 033970-13468 | p.falk@wav-dosse.de |
Technischer Bereich | Telefonnummer | ||
Leiter | Peter Tilger | 033970-13468 | p.tilger@wav-dosse.de |
Meister Wasserversorgung | Thomas Schwierske | 033971-604067 | t.schwierske@wav-dosse.de |
Sachbearbeitung Wasserversorgung | Elke Hoffmann | 033971-52213 | e.hoffmann@wav-dosse.de |
Meister Abwasserentsorgung | Lutz Bleick | 033970-13468 | l.bleick@wav-dosse.de |
Sachbearbeitung Abwasserentsorgung / Labor | Christine Leusmann | 033970-13468 | c.leusmann@wav-dosse.de |
Bestandsdokumentation | Manja Wendt | 033971-303958 | m.wendt@wav-dosse.de |