Preise für Wasserlieferungen
1.1 Allgemeiner Wasserpreis je Kubikmeter
    € 1,17 (netto) zzgl. 7 % USt. € 0,08 € 1,25 (brutto)
1.2 Grundpreis je Anschluss und Monat gestaffelt nach der Wasserzählergröße
  Für Anschlüsse mit Hauswasserzählern der Nenngröße
    Euro Netto   Euro Euro Brutto
  Qn 2,5 € 5,11 (netto) zzgl. 7 % USt. € 0,36 € 5,47 (brutto)
  Qn 6 € 19,43 (netto) zzgl. 7 % USt. € 1,36 € 20,79 (brutto)
  Qn 10 € 34,26 (netto) zzgl. 7 % USt. € 2,40 € 36,66 (brutto)
           
  Für Großwasserzähler der Nennweiten
  DN 50 € 46,02 (netto) zzgl. 7 % USt. € 3,22 € 49,24 (brutto)
  DN 80 € 85,90 (netto) zzgl. 7 % USt. € 6,01 € 91,91 (brutto)
  DN 100 € 171,79 (netto) zzgl. 7 % USt. € 12,03 € 183,82 (brutto)
  DN 150 € 343,59 (netto) zzgl. 7 % USt. € 24,05 € 367,64 (brutto)
  über DN 150 € 400,85 (netto) zzgl. 7 % USt. € 28,06 € 428,91 (brutto)
           
1.3 Wasserentnahme über Hydrantenstandrohrzähler
  Mietzins pro Tag
€ 2,00 (netto) zzgl. 7 % USt. € 0,14 € 2,14 (brutto)
  Wasserpreis € 1,17 (netto) zzgl. 7 % USt. € 0,08 € 1,25 (brutto)
  Kaution für Standrohrzähler 250 Euro
           
  Tarifgrundlage:
Wasserversorgungssatzung vom 17.05.1993 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 27.11.2007
           
           


2. Gebühren für zentrale Schmutzwasserentsorgung
2.1 Gebühr für Schmutzwasser, das über die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird 3,70 Euro/m³
  Gebührenmaßstab ist die auf dem Grundstück verbrauchte Wassermenge. Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung gelangt sind, werden auf Antrag von der Gebührenberechnung abgesetzt. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Mengen sind durch Wasserzähler zu ermitteln, die den Eichvorschriften entsprechen müssen und nur vom Verband installiert werden dürfen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten trägt
der Gebührenpflichtige. Die Kosten für die Abrechnung der abzusetzenden Abwassermenge betragen 6,14 Euro/a.
2.2 Gebühr für stark bzw. leicht verschmutztes Schmutzwasser (bei Mengen über 24.000 m³/a)
  Ermittlung unter Berücksichtigung des § 14 (2) ff. der Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung.
  Tarifgrundlage:
  Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung vom 19.11.1997 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 27.11.2007.
   
3. Gebühren für Fäkalienentsorgung
3.1 6,99 € je entsorgtem Kubikmeter für Fäkalien aus Sammelgruben
27,93 € je entsorgtem Kubikmeter für Fäkalien aus Kleinkläranlagen
3.2 Sondergrundgebühr
  Für Entsorgungen, die nicht rechtzeitig beantragt wurden und deshalb kurzfristig unter Abänderung des Entsorgungsplanes innerhalb von 2 Werktagen durchgeführt werden müssen, wird eine
Sondergrundgebühr von 29,66 € erhoben.
  Tarifgrundlage:
  Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung vom 19.11.1997 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 23.09.2003.